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BITV 2.0 & WCAG 2.1 /2.2

Barrierefreie Richtlinien

Barrierefreie Richtlinien legen fest, wie Websites gestaltet werden müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Sie schaffen nicht nur mehr digitale Teilhabe, sondern helfen auch, rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Einheitliche Standards: BITV und WCAG

Die Grundlage für barrierefreie Websites wird durch zwei zentrale Regelwerke gebildet: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Diese nationale Verordnung vom 12. Februar 2022 regelt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik in Deutschland. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Die internationalen Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) definieren Standards für barrierefreie Webseiten. Maßgeblich sind derzeit die WCAG 2.1 sowie die neuere Version WCAG 2.2 (EN 301549 V 3.2.1). Mit der Aktualisierung der BITV im Februar 2022 wurden deren Anforderungen vollständig an die technischen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 angepasst. Daher gelten die WCAG-Richtlinien heute als maßgeblicher Maßstab für die Umsetzung barrierefreier Webangebote. Die WCAG 2.2, veröffentlicht im Jahr 2023, erweitert die bestehenden Kriterien nochmals, insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, motorischen Beeinträchtigungen und bei der Nutzung mobiler Endgeräte. Für die Überprüfung der Barrierefreiheit kann ein kombiniertes BITV/WCAG-Testverfahren eingesetzt werden, das bei Bedarf bereits die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 berücksichtigt. Derzeit ist WCAG 2.1 der verbindliche Standard. Ab voraussichtlich 2025/2026 wird die WCAG 2.2 verpflichtend werden.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren insgesamt 77 Erfolgskriterien in der Version 2.1, die als praxisnahe Grundlage für die Umsetzung barrierefreier Websites dienen. Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 kamen neun zusätzliche Erfolgskriterien hinzu. Damit gibt es nun insgesamt 86 Kriterien, die die Zugänglichkeit insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, motorischen Behinderungen sowie für die Nutzung auf mobilen Geräten weiter verbessern.

Diese Erfolgskriterien ordnen sich zwölf konkreten Richtlinien unter, die allgemeine Ziele für die Gestaltung barrierefreier Inhalte vorgeben.

An der Spitze stehen die vier grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit, die die Basis jeder barrierefreien Website bilden:

Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – beispielsweise durch Texte, Bilder, Audio oder alternative Darstellungsformen.

Bedienbarkeit: Nutzer sollen alle Funktionen der Website problemlos steuern und navigieren können – unabhängig von ihrer Art der Eingabe oder Einschränkungen.

Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen klar, nachvollziehbar und konsistent gestaltet sein.

Robustheit: Websites müssen auf verschiedenen Geräten, Browsern und Assistenztechnologien zuverlässig funktionieren.

Die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 ergänzen diese Prinzipien gezielt. Sie fördern unter anderem eine fokussierte Navigation, eine bessere Nutzbarkeit auf Touch-Geräten und eine klarere, intuitivere Interaktion, um insbesondere Barrieren für Menschen mit kognitiven Einschränkungen weiter abzubauen.

Die Komplexität barrierefreier Webgestaltung

Technische, gestalterische und inhaltliche Herausforderungen
Die insgesamt 77 bzw. inzwischen 86 Erfolgskriterien der WCAG zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und komplex die Anforderungen an eine barrierefreie Website sind. Um diese Vielschichtigkeit greifbarer zu machen, erläutern wir nachfolgend die zentralen Bereiche eines Internetauftritts und die technischen Anpassungen, die für echte Barrierefreiheit notwendig sind:

Struktur und Navigation
  • Einheitliche Navigation und klare Bezeichnungen für Funktionen
  • Aussagekräftige Titel, Überschriften, Beschriftungen und Linktexte
  • Logische, nachvollziehbare Reihenfolge der Seiteninhalte
  • Durchdachte Tastaturbedienung mit sinnvoller Tab-Reihenfolge und konsistenter Logik beim Ansteuern von Links, Formularfeldern und Bedienelementen
  • Mindestens zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um Inhalte oder Angebote zu erreichen
  • Möglichkeit, Inhalte oder Bereiche gezielt zu überspringen (z. B. Sprunglinks)
  • Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte können gestoppt oder pausiert werden
  • Gerätesteuerung unabhängig möglich – sowohl per Maus als auch rein über die Tastatur
  • Keine sogenannten „Tastaturfallen“: Der Tastaturfokus darf jederzeit auf andere Elemente verschoben werden
  • Deutlich sichtbarer Fokus bei der Tastaturbedienung
  • Logisch strukturierter Textaufbau für bessere Verständlichkeit

  • Korrekte Überschriftenhierarchie (HTML-Elemente h1 bis h6)

  • Lesefreundliche Gestaltung: stimmiges Verhältnis zwischen Schriftgröße, Zeilenhöhe, Abständen und Buchstaben- bzw. Wortabständen

  • Möglichkeit, Texte auf mindestens 200 % zu vergrößern, ohne dass Inhalte unleserlich werden

  • Hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund

  • Inhalte bleiben unabhängig von der Bildschirmausrichtung nutzbar (z. B. Hoch- oder Querformat)

  • Alternative Texte für Bilder und Grafiken mit Informationsgehalt
  • Leere Alt-Attribute bei dekorativen Layoutgrafiken
  • Transkriptionen für Audioinhalte oder stumme Videos
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
  • Inhalte müssen auch ohne sensorische Wahrnehmung verständlich sein (z. B. für blinde oder gehörlose Nutzer)
  • Inhalte dürfen nicht allein durch Farbunterschiede vermittelt werden
  • Korrekte Strukturierung von Tabellen zur besseren Lesbarkeit durch Screenreader

Eine vollständige Übersicht aller Anforderungen finden Sie im Prüfkatalog des BITV-Tests, der als umfassende Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von Websites dient.

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