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Barrierefreiheit ist Pflicht!

Ist Ihre Website bereit?

Ab Juni 2025 müssen auch Ihre Website und Online-Services barrierefrei sein – sonst drohen Bußgelder bis zu 100.000 €. Schon ein einfaches Kontaktformular kann Sie in die Pflicht nehmen

Die Ergebnisse besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Schnelltest für Barrierefreiheit

Im Rahmen unseres Easy Checks analysieren wir eine von Ihnen gewählte URL anhand der zehn wichtigsten Kriterien für Barrierefreiheit. Dieser Test liefert eine erste Stichprobe und verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über den aktuellen Status Ihrer Website.

Die Ergebnisse besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Gut zu wissen!

Menschen mit Behinderung leben in Deutschland.
0 Mio.
sollte Text vergrößerbar sein.
0 %
aller Websites sind nicht barrierefrei.
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Sensible Daten verdienen sensible Zugänge.

Als Steuerberater, Arztpraxis oder MVZ verwalten Sie täglich vertrauliche Informationen. Ihre Website ist dabei oft der erste digitale Kontaktpunkt – sei es für die Terminbuchung, den sicheren Login ins Patienten- oder Mandantenportal oder für den Austausch sensibler Daten über Formulare.

Barrierefreiheit ist Pflicht – und ein Zeichen für digitale Verantwortung

Eine barrierefreie Website sorgt nicht nur dafür, dass alle Menschen Ihre digitalen Angebote problemlos nutzen können. Sie schützt Sie auch vor rechtlichen Risiken und hohen Bußgeldern und zeigt gleichzeitig: Sie handeln verantwortungsbewusst und professionell.

Digitale Kontaktformulare
Terminbuchung
Login-Bereiche

Die wichtigsten Regeln: Barrierefreie Websites sind ...

Barrierefreie Websites erfüllen vier grundlegende Anforderungen: Wahrnehmbarkeit,  Bedienbarkeit, Verständlichkeit, und Robustheit.

Wir zeigen Ihnen die vier Leitprinzipien digitaler Barrierefreiheit aus der EN 301 549 und den WCAG-Richtlinien – verständlich und praxisnah erklärt.

Wahrnehmbarkeit

Damit eine Website als barrierefrei gilt, müssen alle Inhalte so gestaltet sein, dass sie für möglichst viele Menschen wahrnehmbar sind – unabhängig von Sehvermögen, Hörfähigkeit oder anderen Sinneseinschränkungen. Das beginnt bei der Darstellung der Benutzeroberfläche und reicht bis zur alternativen Aufbereitung visueller oder auditiver Inhalte.

Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sind hohe Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund besonders wichtig.

Eine barrierefreie Website muss für alle Menschen einfach und ohne Einschränkungen bedienbar sein – ganz gleich, ob sie mit der Maus, der Tastatur oder alternativen Eingabemethoden arbeiten. Besonders Menschen mit motorischen Einschränkungen – etwa bei eingeschränkter Hand- oder Fingerbeweglichkeit – sind auf eine vollständige Tastatursteuerung angewiesen.

Eine barrierefreie Website überzeugt nicht nur technisch, sondern auch sprachlich. Alle Informationen sollten in einer klaren, leicht verständlichen Sprache formuliert sein – idealerweise auch in einfacher Sprache oder zusätzlich in Gebärdensprache, wenn die Zielgruppe es erfordert.

Eine barrierefreie Website muss so entwickelt sein, dass sie auch in Zukunft zuverlässig funktioniert – unabhängig vom genutzten Gerät oder der eingesetzten Software. Das bedeutet: Inhalte müssen technisch so aufgebaut sein, dass sie von möglichst vielen Programmen, Browsern und Hilfsmitteln korrekt erkannt und dargestellt werden können.

Barrierefreiheitserklärung

Eine Barrierefreiheitserklärung ist künftig gesetzlich vorgeschrieben – vielen Unternehmen ist das noch gar nicht bewusst.

Wir bieten Ihnen nicht nur die technische Umsetzung Ihrer barrierefreien Website, sondern erstellen auch die verpflichtende Barrierefreiheitserklärung für Sie.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden können – z. B. von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen, insbesondere Online-Shops, Buchungsplattformen oder Informationsportale. Auch Arztpraxen, Kanzleien oder MVZs sind betroffen, wenn z. B. Formulare oder Logins verwendet werden.

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zu Abmahnungen oder Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen – zusätzlich zu Imageverlust und rechtlichen Risiken.

Nein. Im Gegenteil: Eine barrierefreie Website ist meist übersichtlicher, klarer strukturiert und nutzerfreundlicher – für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Schnelltest an. Dabei analysieren wir Ihre Website anhand zentraler Kriterien der Barrierefreiheit und geben Ihnen eine erste Einschätzung – unverbindlich und praxisnah.

Nicht unbedingt. Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen lassen sich auch in bestehenden Websites umsetzen. Ob ein Redesign notwendig ist, hängt von Technik, Struktur und Alter Ihrer Seite ab – wir beraten Sie dazu gern im Erstgespräch.

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